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Kosten

Da ich nicht über einen eigenen Kassensitz verfüge, sind Termine bei mir für Viele nur mit besonderen Voraussetzungen möglich, die jedoch im Einzelfall gut geschaffen werden können.

Privatpatienten

Die Kosten für privat Versicherte und Beihilfe-Empfänger werden von den privaten Versicherungen in der Regel in voller Höhe übernommen. Die Kostenübernahme sollte vor Beginn der Behandlung mit der privaten Versicherung geklärt werden. Die Kosten für eine psychotherapeutische Sitzung (50 Minuten) berechnen sich i.d.R. anhand des 2,3-fachen Satzes der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).

Gesetzlich Versicherte

Die Kosten einer psychotherapeutischen Behandlung in einer Privatpraxis werden von den gesetzlichen Krankenkassen erstattet, sofern eine Behandlung in vertragsärztlichen Praxen aufgrund langer Wartezeiten nicht zeitnah erfolgen kann. Hierzu kann ein Antrag auf ambulante Psychotherapie und Kostenerstattung nach § 13 Absatz 3 SGB V bei der gesetzlichen Krankenkasse gestellt werden. Über diese Art der Abrechnung informiere ich Sie gerne und bin bei der Antragsstellung behilflich.

Selbstzahler

Die Kosten für psychotherapeutische Behandlung können auf Wunsch auch selbst getragen werden. Die Vergütung richtet sich wie bei den privat Versicherten nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).